Ein Modellprojekt des Bayerischen Staatsministeriums für
Unterricht und Kultus
in Zusammenarbeit mit der Stiftung Bildungspakt Bayern
Auf dem Weg...
Seit dem
Innovationskongress „Schulen auf dem Weg“ im April 2000 haben immer mehr
bayerische Schulen begonnen, ihre Qualität systematisch weiterzuentwickeln.
Inzwischen ist etwa ein Drittel aller bayerischen Schulen „auf dem Weg“ zu kontinuierlicher
Qualitätskontrolle und Qualitatsverbesserung.
Wenn eine
Schule sich weiterentwickelt, braucht sie geeignete Rahmenbedingungen. Für neue
Aufgaben muss der nötige Freiraum zur Verfügung stehen.
So trägt z. B. eine weitgehend selbstverantwortete Personalauswahl entscheidend dazu bei, dass Geschlossenheit und Konsens im Kollegium wachsen. Gestaltungsspielraum in der Unterrichtsorganisation versetzt die Schule in die Lage, den Zuschnitt eines Unterrichtstags an den pädagogischen Erfordernissen auszurichten. Entscheidungsfreiheit bei der Verwendung der Sachmittel verhilft der Schule zu größerer Beweglichkeit in der Planung und Umsetzung dessen, was am dringendsten gebraucht wird.
Das
Modellprojekt MODUS21 Schule in Verantwortung geht davon aus, dass Probleme
am ehesten dort erkannt und gelöst werden, wo sie entstehen. Je größer die
Distanz zwischen Schule und entscheidungsbefugter Institution, desto weniger
passgenau wird die Lösung ausfallen.
Eigenverantwortung findet allerdings dort ihre Grenzen, wo es um die
in den Lehrplänen definierten Inhalte geht. Hier muss im Interesse der
Vergleichbarkeit und eines zuverlässig gleichbleibend hohen Niveaus der
gesteckte Rahmen von jeder Schule eingehalten werden. Interne und externe Tests
geben regelmäßig Aufschluss darüber, ob die Standards eingehalten werden.
Genügend Raum für die Gestaltung der Inhalte ist dennoch
gewährleistet: Die neuen Lehrpläne berücksichtigen die Anliegen der Inneren
Schulentwicklung in hohem Maß, indem sie vermehrt gestaltbare Freiräume
ausweisen.
...zu größerer
Selbstständigkeit...
Das
Modellprojekt MODUS21 Schule in Verantwortung will in 30 Modellschulen verschiedener Schularten erproben, wie
viel Eigenverantwortung der Schulen die Anliegen der Inneren Schulentwicklung
am effizientesten fördert. Die Erfahrungen der teilnehmenden Schulen werden
dokumentiert, positive Ergebnisse werden auf ihre Übertragbarkeit auf das
gesamte bayerische Schulsystem geprüft.
...in verschiedenen Arbeitsfeldern:
1.
Qualität von Unterricht und
Erziehung
2.
Personalmanagement und Personalführung
3.
Inner- und außerschulische
Partnerschaften
4.
Sachmittelverantwortung.
Im Zentrum
einer guten Schule steht die Qualität von Unterricht und Erziehung. Als
„Kerngeschäft“ der Schule ist sie Dreh- und Angelpunkt aller schulischen
Arbeit. Die Schule als lernende Organisation unterzieht die Unterrichts- und
Erziehungsleistung regelmäßig einer kritischen Betrachtung und arbeitet kontinuierlich
an Verbesserungen.
Schulen arbeiten erfolgreicher, wenn sie sich die Lehrerinnen und Lehrer aus einem Bewerberfeld aussuchen, die am besten zu ihrem Schulprofil passen; auf der anderen Seite wächst die Berufszufriedenheit, wenn Lehrkräfte an einer selbst gewählten Schule arbeiten. Die ermutigenden Ergebnisse der Umstellung im Beruflichen Schulwesen sind hier wegweisend.
MODUS21 geht davon aus, dass die Pflege von Partnerschaften die Schule in einen breiten gesellschaftlichen Konsens stellt, der wie die anderen Arbeitsfelder der Qualität von Unterrichts- und Erziehungsleistung dient. Hier geht es um die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern wie mit außerschulischen Einrichtungen vor Ort ebenso wie um Kooperation mit Unternehmen und Betrieben.
Im
Modellprojekt unterliegen Finanzmittel nicht länger einem kameralistischen
Verteilungskonzept, sondern werden als Gesamtbudget in die Verantwortung der
Schule gestellt. Die Schule legt einen jährlichen Haushaltsplan vor und
überprüft im Einvernehmen mit dem Aufwandsträger dessen Einhaltung.
Und was
bedeutet das in der Praxis?
MODUS21 eröffnet den beteiligten Schulen zahlreiche und neue Gestaltungsmöglichkeiten. Der folgende Katalog versteht sich als Denkanstoß und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
o
Stundentafel flexibilisieren
(Bedingung: Jahreswochenstunden einhalten)
o
Auflösung des 45-Minuten-Takts in
frei gestaltbare Einheiten/Rhythmisierung des Unterrichts (z.B. mehrwöchiger Projektunterricht)
o
Klassenstärken im Rahmen des
Budgets nach Bedarf variieren
o
frei gestaltbare Gruppenstrukturen
(z.B. Bilden von Lerngruppen, Vorlesungsbetrieb bei geeigneter Thematik neben
Individualförderung in Kleingruppen; Projekt-, Werkstattunterricht)
o
neue Unterrichtsmethoden
o
neue Leistungsmessungsverfahren
und Prüfungsverfahren entsprechend den neuen Unterrichtsmethoden
o
selbstständiges Verwalten eines
Lehrerfortbildungsbudgets
o
neue Wege der Zusammenarbeit mit
externen Partnern (z.B. Patenschaft eines Unternehmens)
o
verantwortliche Einbeziehung des
Schulforums in Richtungsentscheidungen der Schule
o
Netzwerk der beteiligten Schulen
o
Personalplanung und
Personalauswahl
o
neue Teammodelle
o
selbstständige Entscheidung über
ein Sachmittelbudget
o
Möglichkeit, fehlende Lehrer durch
andere geeignete Personen zu ersetzen (z. B. Einstellung geeigneter Nichtbeamter
auf Honorarbasis)
o
Möglichkeit, freie Stellen
individuell zu besetzen (z.B. statt einer Lehrkraft einen Sozialpädagogen
einzustellen)
Und wie wird
sichergestellt, dass das alles funktioniert?
MODUS21-Schulen müssen ein internes Evaluationsverfahren nachweisen und stimmen einer halbjährlichen Berichtspflicht zu (externe Evaluation). Ein geeignetes Evaluationsverfahren, wie es in systemischen Schulentwicklungsprozessen ohnehin implementiert ist, kann zu diesem Zweck genutzt werden (z.B. das EFQM-Modell).
Welche Unterstützung bekommt die Schule?
Jede MODUS21-Schule wird individuell betreut, sowohl durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, durch die Schulaufsicht wie durch die Partnerunternehmen der Stiftung Bildungspakt Bayern. Für jede Schule wird ein individuelles Unterstützungskonzept erstellt.
Der Modellversuch wird wissenschaftlich begleitet.
Wo bekommen wir nähere Informationen?
Interessierte Schulen können sich jederzeit an das Referat III/2 (Innere Schulentwicklung und Geschäftsstelle der Stiftung Bildungspakt Bayern) des Staatsministeriums wenden.
Welche Voraussetzungen muss die Schule mitbringen?
Eine Schule kann nur dann am Modellprojekt teilnehmen, wenn sich alle Partner (Lehrerkollegium, Schülervertretung, Elternvertretung, Aufwandsträger) dafür ausgesprochen haben (mehrheitliche Entscheidung bei Lehrerkollegium, Schülervertretung, Elternvertretung). Die Schule sollte über mehrjährige Erfahrung in Innerer Schulentwicklung verfügen.
Wird uns das nicht alles zu viel? Übernehmen wir uns?
MODUS21 ist modular aufgebaut, d.h. die Schule kann sich zunächst aus den vier Arbeitsfeldern 2 Bereiche aussuchen, die ihr besonders wichtig sind; das Arbeitsfeld 1 (Qualität von Unterricht und Erziehung) muss von Anfang an enthalten sein; im Verlauf der Versuchsphase sollen möglichst alle vier Arbeitsfelder abgedeckt werden.
Wann sollen wir anfangen?
Das Modell erstreckt sich über eine Laufzeit von fünf Jahren. Es
beginnt mit dem Schuljahr 2002/2003.
Wie stellen wir sicher, dass alle einverstanden sind?
Eine eingehende Beratung aller am Schulleben beteiligten Partner (Schulleitung, Kollegium, Personalrat; Eltern; Schülerinnen und Schüler; Aufwandsträger) ist unerlässlich.
Schule auf dem Weg: MODUS21
MODUS21 eröffnet als Antwort auf viele positiv verlaufende Schulentwicklungsprozesse vielfältige Möglichkeiten. Schule verändert sich – und jede teilnehmende Schule arbeitet mit an einer zukunftsorientierten bayerischen Schullandschaft.
München, 21. Mai 2002